20. Januar 2025

Maskenpflicht im Tennisclubareal

Aufgrund der neuerlichen Bestimmungen des Bundesrates vom 18.10.2020 sind ab Montag 19.10.2020 einige Neuerungen zu beachten:

Die Massnahmen des Bundesrates bedeuten für den Tennisclub Goldach, dass…

  • beim Tennisspielen keine Schutzmaske getragen werden muss.
  • In Innenräumen, der Garderobe und auf dem Weg zum Tennisplatz herrscht eine Maskenpflicht.
  • Für Events grösser als 15 Personen, muss ein Schutzkonzept aufgestellt und vorgängig beim Vorstand eingereicht werden.
  • man sich individuell über weitere kantonale Reglungen informieren muss.

Trotz diesen Bestimmungen wünschen wir noch spannende Matches in schönstem Herbstwetter!