Aufgrund der neuerlichen Bestimmungen des Bundesrates vom 18.10.2020 sind ab Montag 19.10.2020 einige Neuerungen zu beachten:
Die Massnahmen des Bundesrates bedeuten für den Tennisclub Goldach, dass…
- beim Tennisspielen keine Schutzmaske getragen werden muss.
 - In Innenräumen, der Garderobe und auf dem Weg zum Tennisplatz herrscht eine Maskenpflicht.
 - Für Events grösser als 15 Personen, muss ein Schutzkonzept aufgestellt und vorgängig beim Vorstand eingereicht werden.
 - man sich individuell über weitere kantonale Reglungen informieren muss.
 
Trotz diesen Bestimmungen wünschen wir noch spannende Matches in schönstem Herbstwetter!
















